Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 50,54 |
Auszubildende | 31 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 47,8 % |
Stand 01.01.2024
Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Kulmbach deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Kulmbach.
Im Landkreis Kulmbach leben und arbeiten rund 72.000 Menschen. Davon allein in der Großen Kreisstadt Kulmbach circa 26.000.
Insgesamt 22 Städte, Märkte und Gemeinden auf einer Fläche von 656,41 km² gehören zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kulmbach.
Der gesamte Amtsbereich liegt im ehemaligen Zonenrandgebiet und verfügt über eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur mit moderner Industrie, Firmen von Rang und Namen und einem starken Handwerk. Da aber viele Unternehmen auf die Produktion von Konsumgütern ausgerichtet sind, machen sich wirtschaftliche Schwankungen rasch bemerkbar.
Wer Kulmbach hört, der denkt unwillkürlich auch an Bier. Kulmbach ist eine der bedeutendsten Braustädte in Deutschland. Rund 2 Millionen Hektoliter Gerstensaft werden jährlich in Kulmbach gebraut. Mit der Brauindustrie ist auch die Mälzereiindustrie eng verbunden. Kulmbach war früher nach Olmütz die Stadt mit der größten Handelsmalzkapazität auf dem Kontinent. Die Ertragslage der Kulmbacher Mälzereien ist jedoch heute durch den starken ausländischen Konkurrenzdruck gekennzeichnet.
Weitere wichtige Branchen im Landkreis Kulmbach sind das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, die Backmittelherstellung und die Textil- und Bekleidungsindustrie. Kulmbach ist ein bedeutender Medienstandort und verfügt über ein qualitativ hochwertiges Angebot im schulischen Bereich. Die Bundesanstalt für Fleischforschung hat ihren Sitz in der Stadt Kulmbach und in Kulmbach-Steinenhausen ist das Bayerische Landesamt für Umweltschutz – Außenstelle Nordbayern beheimatet.
Sowohl die Entwicklung der Bevölkerungszahlen, als auch der sozialen Verhältnisse als Spiegelbild des regen Wirtschaftslebens im Kulmbacher Raum führten zu laufenden Steigerungen des Steueraufkommens .
Informationen zur historischen Entwicklung des Amtsbezirks finden Sie in unserer Rubrik Über uns/Geschichte
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Veranlagung von Körperschaften (Vereine, GmbHs, Aktiengesellschaften) | Finanzamt Bayreuth |
Betriebsprüfung | Finanzamt Bayreuth |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Bayreuth |
Lohnsteuerprüfung für Betriebe über 500 Mitarbeiter | Finanzamt Bayreuth |
Steuerfahndung | Finanzamt Bayreuth |
Umsatzsteuersonderprüfung | Finanzamt Bayreuth |
Erbschaft- und Schenkungssteuer | Finanzamt Hof |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bamberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs | Zentralfinanzamt Nürnberg |