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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09221 650 + Nebenstelle
229/296/00000 - 229/296/99999 A - Z Grenzpendler273, 229
229/300/00000 - 229/401/99999 A - FISCHERR 135
229/402/00000 - 229/476/99999 FISCHERS - HT 168
229/477/00000 - 229/569/99999 HUA - MER 157
229/570/00000 - 229/673/99999 MES - SCHMITTH 273
229/674/00000 - 229/679/99999 SCHMITTI - SCHOENZZ 114
229/680/00000 - 229/688/99999 SCHOENA - SCHWAM 157
229/689/00000 - 229/786/99999 SCHWAN - Z 129
229/799/00000 - 229/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer273, 229
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar