Bewertung von Grundvermögen
Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
- Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) - Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer) - Aktuelle Informationen zur Grundsteuer
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Bewerungsstelle ab 7. März 2025
Aktuell herrscht in der Bewertungsstelle aufgrund eingehender Erklärungen und Anträge sowie einer Vielzahl telefonischer Anfragen ein enormes Arbeitsaufkommen. Dies betrifft sämtliche Grundstücksbewertungen sowie alle Belange zum Thema Grundsteuer.
Um eine adequate Bearbeitung zu gewährleisten sind die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Bewertungsstelle des Finanzamts Kulmbach ab dem 7. März 2025 zu den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag, Freitag: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:30 - 15:00 Uhr |
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpersonen Grundstücksbewertung
Aufgabenbereich | Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 09221 650 + Nebenstelle |
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Bedarfsbewertung | Alle im Amtsbezirk | 134, 174 |
Einheitsbewertung | Grafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Kasendorf, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Mainleus, Marktleugast, Marktschorgast, Neudrossenfeld | 130 |
Einheitsbewertung | Stadt Kulmbach, Neuenmarkt, Presseck, Rugendorf | 132 |
Einheitsbewertung | Stadtsteinach, Thurnau, Trebgast, Untersteinach, Wirsberg, Wonsees und gesamtes Wohnungseigentum | 232 |