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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Bewerungsstelle ab 7. März 2025

Aktuell herrscht in der Bewertungsstelle aufgrund eingehender Erklärungen und Anträge sowie einer Vielzahl telefonischer Anfragen ein enormes Arbeitsaufkommen. Dies betrifft sämtliche Grundstücksbewertungen sowie alle Belange zum Thema Grundsteuer.

Um eine adequate Bearbeitung zu gewährleisten sind die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Bewertungsstelle des Finanzamts Kulmbach ab dem 7. März 2025 zu den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag, Dienstag, Freitag:10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:13:30 - 15:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09221 650 + Nebenstelle
BedarfsbewertungAlle im Amtsbezirk134, 174
EinheitsbewertungGrafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Kasendorf, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Mainleus, Marktleugast, Marktschorgast, Neudrossenfeld130
EinheitsbewertungStadt Kulmbach, Neuenmarkt, Presseck, Rugendorf132
EinheitsbewertungStadtsteinach, Thurnau, Trebgast, Untersteinach, Wirsberg, Wonsees und gesamtes Wohnungseigentum232
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar