Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kulmbach ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bayreuth.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Bayreuth
Aufgabenbereich | Telefon 0921 609 + Nebenstelle |
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Steuerfahndung Bereitschaftsdienst | 3400 |
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar: | |
Montag - Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |